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    Regeln für das historische Fechten

    Beim historischen Kampfsport hat Sicherheit höchste Priorität.
    V

    om Kriegshandwerk zum Mannschaftssport: Das Fechten mit mittelalterlichen Waffen ist heute zu einer relativ ungefährlichen Freizeitbeschäftigung geworden. Strenge Regeln und Ausrüstungsanforderungen minimieren das Risiko für die Teilnehmer, zumal sich der Charakter des Kämpfens völlig verändert hat: Das Verletzen des Gegners kann und darf nicht mehr das Ziel des Fechtens sein.

    An diese Stelle ist das sportliche Punkten, das Nachproben überlieferter Formationen und das sichere Gemeinschaftserlebnis in historischer Ausrüstung getreten. Hier möchten wir Ihnen zwei Regelwerke von 1999 bzw. 2002 vorstellen, die auch heute noch immer Gültigkeit besitzen.

    Schlachtregeln

    Die Regeln gelten für die Feldschlacht. Für den Zweikampf können die Kämpfenden Ausnahmen ausmachen. Die Regeln sollen halt verhindern, daß sich unbekannte Kämpfer gegenseitig verletzen. Wenn man jahrelang mit einem Partner gekämpft hat, weiß jeder wie der andere kämpft und nimmt somit dem Ganzen die Gefährlichkeit. Nähere Informationen zu der Sicherheit finden sie bei der Erläuterung der A-Karte.

    Primärregeln Waffe
    1. Die Waffe muß für die jeweilige Person führbar und beherrschbar sein.
    2. Schlagkante von min. 2 mm bei jeglicher Waffe
    3. Keine Waffe mit extremer Spitze.
    4. Keine Ketten-, Lang-, Wuchtwaffen oder Peitschen (Spieße, Saufedern, Morgensterne, Streitkolben, Dreschflegel, Hämmer, Rabenschnäbel, etc.).
    5. Keine Leichtmetall-, Deko- oder LARP-Waffen (z.B. Schwerter aus Aluminium, Spritzguß, Carbon, etc.).
    6. Keine Schuß-, Wurf- oder Schleuderwaffen (Ausnahme: Pfeile mit flacher Schaumpolsterspitze, mit einem Durchmesser von min. 50 mm und einem Gummiinnenkern und einer max. Auszugslänge von 26 Zoll, Bögen mit einer max. Zugkraft von 50 lps. oder vergleichbaren Armbrüsten. Katapultkugeln aus Stroh, Schaumstoff oder Korbgeflecht oder Wasserbomben mit jeweils einem max. Eigengewicht von 800 g . ).
    Primärregeln Rüstung & Ausstattung
    1. Handschuhpflicht - Handschuhe müssen gepolstert sein.
    2. Kopfbedeckungspflicht (mindestens gepolsterte Kettenhaube oder eisenverstärkter Lederhelm).
    3. Rüstungsschutz (zumindest sollte ein wattierter Waffenrock oder eine Lederrüstung getragen werden). Kämpfer ohne Körperschutz (z.B. Bogenschützen) sind nach einem Treffer tot.
    4. Keine Schilde und Rüstungen mit Dornen und scharfen Kanten. Defekte Waffen oder Rüstungsteile dürfen am weiteren Schlachtgeschehen nicht mehr teilnehmen.
    5. Während einer Schlacht dürfen nur erlaubte Waffen am Frau/Mann getragen werden, auch das Eßmesser ist abzulegen.
    Primärregeln Kampf
    1. Keine Stiche (jegliche Art von Stichen ist in einer freien Schlacht verboten).
    2. Keine Schläge auf Kopf, Hals, Gelenke, etc. - Haupttrefferzone ist der Ober- und Unterkörper, mit Ausnahme der Genitalien, Knie und Schienenbeine, von gezielten Attacken auf die Hände ist ebenso abzusehen. Schläge nicht mit voller Wucht durchziehen. Trefferpunkte werden nach Art des Rüstungsschutzes verteilt (drei bis fünf Trefferpunkte).
    Sekundärregeln
    1. Allgemeines Alkohol- und Drogenverbot für die Teilnehmer vor der Schlacht. Auf ein Alkoholverbot für Teilnehmer muß der Veranstalter auf jedem Markt hinweisen.
    2. Es muß vor jeder Schlacht eine Waffenkontrolle durchgeführt werden.
    3. Es sollten nicht mehr als drei Schlachtdurchgänge geschlagen werden.
    4. Der Veranstalter muß einen angemessenen Platz für die Schlacht zur Verfügung stellen.
    5. Feldmeister (Kampfrichter) müssen sowohl gerüstet und bewaffnet, als auch gesondert gekennzeichnet und dadurch als Feldmeister für jeden Teilnehmer erkennbar sein. Als Feldmeister kommen nur erfahrene Kämpfer in Frage.
    6. Es muß ein ausgebildeter Rettungssanitäter vor Ort sein, ebenfalls die mögliche Zufahrt für ein RTW (Rettungsfahrzeug) gewährleistet sein.
    7. Die Begrenzung des Kampfplatzes muß angemessen sein und Kindern das Betreten erschweren.

    ©Tim Schneider 1999




    Codex Belli

    In vielen Punkten stellt der Codex Belli von 2002 eine Verfeinerung des Regelwerkes von 1999 dar, andererseits greift die Urfassung einige allgemeine Punkte auf, die in der Neufassung nicht berücksichtigt wurden. Wir haben uns daher entschlossen, beide Fassungen hier zugänglich zu machen.

    Die Regeln:

    1. Waffen
    1. Waffen fallen in eine von vier Kategorien:


         I. Hiebwaffen: Waffen mit Stahlklingen zu einer oder zwei Händen (Schwert, Langschwert, Axt, Langaxt, Sax,...)
         II. Stangenwaffen: Langwaffen mit Stahlköpfen zu zwei Händen (Speer, Hellebarde,...)
         III. Fernkampfwaffen: Bögen und Armbrüste sowie Schleudern
         IV. Verbotene Waffen: Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Carbonwaffen sowie Wucht- und Kettenwaffen (Keulen, Flegel,...), Peitschen
    2. Erlaubt im Nahkampf sind Hiebwaffen und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante von mindestens 2mm aufweist und so abgestumpft ist, daß ein Eindringen in Kettengeflecht mit Ringen von 8mm Innendurchmesser ausgeschlossen ist.
    3. Erlaubt im Fernkampf sind Fernkampfwaffen, die die Zugkraft eines 50 lbs-Langbogens nicht überschreiten. Es dürfen nur Pfeile oder Bolzen genutzt werden, die mit einem Schaumplsterkopf ausgestattet sind. Der Kopf muß einen Durchmesser von mindestens 50mm haben und auf einem fest mit dem Schaft verbundenen Kunststoffinnenkern aufbauen. Ein Eindringen der Spitze in die Augenhöhle und ein Splittern des Schaftes beim Abschuß oder Einschlag muß ausgeschlossen sein. Schleudergeschosse dürfen nicht schwerer als 80g sein, dürfen nicht in die Augenhöhle eindringen können und müssen eine Schaumpolster- oder Filzoberfläche haben (Beispiel: Tennisball).
    4. Zugelassene Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.
    5. Verbotene Waffen dürfen nicht eingesetzt werden.
    2. Rüstungen & Ausstattung
    1. Der Mindestrüstungsschutz im Nahkampf besteht aus gepolsterten Handschuhen und Kopfschutz. Der Mindestkopfschutz ist eine unterpolsterte Kettenhaube oder ein eisenverstärkter Lederhelm. Kämpfer, die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, dürfen am Nahkampf nicht teilnehmen.
    2. Körperschutz, besonders Schutz der Unterarme und Gelenke, wird dringend empfohlen!
    3. Verboten sind Schilde und Rüstungen mit Dornen oder scharfen Kanten.
    4. Gefährliche Gegenstände (Messer,...) dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
    3. Verhalten
    1. Erlaubt sind Schläge mit Hiebwaffen zum Schild und Körper.
    2. Nicht erlaubt sind Stiche mit Hiebwaffen auf die obere Hälfte des Schildes und zum Körper sowie Schläge und Stiche zum Kopf oder Hals.
    3. Erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die untere Hälfte des Schildes oder den Körper unterhalb des Brustbeins, wenn die Waffe abwärts geführt wird.
    4. Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die obere Hälfte des Schildes, zum Kopf, Hals oder auf den Körper oberhalb des Brustbeins, sowie das Führen der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag).
    5. Erlaubt sind gezielte Schüsse mit Fernkampfwaffen auf den Schild und den Körper unterhalb des Brustbeins.
    6. Körpereinsatz zum direkten Angriff (Tritte, Faustschläge,...) ist nicht erlaubt.
    7. Der Einsatz von gefährlichen Gegenständen (Fußangeln,...) ist nicht erlaubt.
    8. Die Teilnahme an einem Gefecht unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ist nicht erlaubt.
    9. Faires Verhalten ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!
    10. Angriffe auf Fernkämpfer, die den Mindestrüstungsschutz nicht tragen, sind anzudeuten.
    11. Nichtkämpfer werden nicht bekämpft.
    4. Sonstiges
    1. Die Sicherheit der Waffen und Ausrüstung wird durch Kontrollen gewährleistet.
    2. Erste-Hilfe-Austattung muß vor Ort sein. Jeder Kämpfer soll ausgebildeter Ersthelfer sein.
    3. Minderjährige Kämpfer bedürfen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
    4. Anordnungen der Kampfrichter ist unbedingt Folge zu leisten.
    5. Der Veranstalter hat das Hausrecht.
    6. Der Kämpfer muß seine Eignung an der Waffe durch die A-Karte oder eine Prüfung dazu vor Ort nachweisen.
    7. Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, daß Zuschauer nicht gefährdet werden.
    8. Eine Trefferregelung ist nicht Bestandteil der Schlachtregeln und ist gesondert abzustimmen.

    © Kämpferliste 2002 / Tim Schneider 1999